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Auslandsdividenden und Steuern: Wie man Doppelbesteuerung vermeidet und was es bei verschiedenen Ländern zu beachten gibt

Investitionen in ausländische Aktien sind für viele Anleger eine attraktive Möglichkeit, das Portfolio zu diversifizieren und von globalen Wachstumschancen zu profitieren. Doch beim Thema Auslandsdividenden stoßen viele auf steuerliche Hürden. Wie werden Dividenden aus dem Ausland besteuert? Wie kann man eine Doppelbesteuerung vermeiden? Und welche Besonderheiten gibt es in verschiedenen Ländern? Dieser Beitrag bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte.

Die Besteuerung von Auslandsdividenden in Deutschland

Grundsätzlich unterliegen Dividenden aus dem Ausland in Deutschland der Einkommenssteuer. Dabei werden sie mit dem individuellen Steuersatz oder der Abgeltungssteuer von 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) besteuert. Doch bevor die Dividende auf dem eigenen Konto landet, haben viele Länder bereits eine Quellensteuer einbehalten.

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die vom Staat erhoben wird, in dem die Dividende ausgeschüttet wird. Sie wird direkt an der Quelle abgezogen, also bevor die Dividende an den Anleger ausgezahlt wird. Die Höhe der Quellensteuer variiert je nach Land und kann zwischen 15% und 35% liegen.

Doppelbesteuerung vermeiden: Die Rolle der Doppelbesteuerungsabkommen

Ohne weitere Regelungen würden Anleger also sowohl im Ausland als auch in Deutschland Steuern auf ihre Dividenden zahlen – es käme zur Doppelbesteuerung. Um dies zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.

Wie funktionieren Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein DBA legt fest, welches Land in welchem Umfang Steuern erheben darf. Ziel ist es, dass die Einkünfte nicht doppelt besteuert werden. In der Regel sieht ein DBA vor, dass die Quellensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz begrenzt wird und dass diese Steuer auf die inländische Steuerschuld angerechnet werden kann.

Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Es gibt zwei Hauptmethoden, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden:

Anrechnungsmethode

Hierbei wird die im Ausland gezahlte Quellensteuer auf die in Deutschland zu zahlende Steuer angerechnet. Das bedeutet, die ausländische Steuer mindert die heimische Steuerschuld.

Freistellungsmethode

Bei dieser Methode werden die ausländischen Einkünfte von der inländischen Besteuerung freigestellt. Allerdings findet diese Methode bei Dividenden selten Anwendung.

Praktische Umsetzung: Was Anleger beachten müssen

Um die Vorteile der Doppelbesteuerungsabkommen zu nutzen, müssen Anleger aktiv werden.

Reduzierung der Quellensteuer direkt an der Quelle

In einigen Ländern kann die Quellensteuer bereits vor der Auszahlung der Dividende auf den im DBA festgelegten Satz reduziert werden. Dafür muss häufig ein entsprechender Antrag oder ein Formular eingereicht werden.

Beispiel USA: W-8BEN-Formular

Anleger, die in US-Aktien investieren, sollten das W-8BEN-Formular bei ihrer Depotbank einreichen. Dadurch wird die Quellensteuer von 30% auf 15% reduziert.

Rückforderung zu viel gezahlter Quellensteuer

Kann die Quellensteuer nicht direkt reduziert werden, besteht die Möglichkeit, die zu viel gezahlte Steuer im Ausland zurückzufordern. Dies ist jedoch oft mit Aufwand verbunden und erfordert das Ausfüllen von Anträgen sowie die Vorlage von Nachweisen.

Besonderheiten in verschiedenen Ländern

Jedes Land hat seine eigenen steuerlichen Regelungen und Verfahren. Hier ein Überblick über einige wichtige Länder:

Frankreich

Frankreich erhebt eine Quellensteuer von 12,8%. Um von diesem reduzierten Satz (statt der regulären 30%) zu profitieren, müssen Anleger vorab einen Antrag stellen. Die Rückforderung zu viel gezahlter Steuern ist möglich, aber aufwendig.

Schweiz

In der Schweiz beträgt die Quellensteuer 35%. Durch das DBA mit Deutschland können jedoch 20% zurückgefordert werden, sodass effektiv nur 15% bei der Schweiz verbleiben. Die Rückforderung erfolgt mittels Formular R-D1.

Österreich

Österreich erhebt eine Quellensteuer von 27,5%. Aufgrund des DBA können jedoch 12,5% zurückgeholt werden, sodass effektiv 15% verbleiben.

Kanada

Kanada zieht 25% Quellensteuer ein, die durch das DBA auf 15% reduziert werden kann. Hierfür ist in der Regel keine besondere Aktion des Anlegers erforderlich.

Steuerliche Behandlung in der deutschen Steuererklärung

Anleger müssen die ausländischen Dividenden in ihrer deutschen Steuererklärung angeben. Die im Ausland gezahlte Steuer kann dabei angerechnet werden.

Anlage KAP

In der Anlage KAP werden Kapitalerträge, einschließlich Auslandsdividenden, deklariert. Hier kann die anrechenbare ausländische Quellensteuer angegeben werden.

Beispielrechnung

Ein Anleger erhält eine Dividende von 1.000 Euro aus Frankreich. Es wurden 12,8% Quellensteuer einbehalten (128 Euro). In Deutschland fallen 25% Abgeltungssteuer an (250 Euro), jedoch können die 128 Euro angerechnet werden, sodass nur noch 122 Euro zu zahlen sind.

Tipps für Anleger

  • Informieren Sie sich über die steuerlichen Regelungen des jeweiligen Landes.
  • Reichen Sie erforderliche Formulare rechtzeitig ein.
  • Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über erhaltene Dividenden und einbehaltene Steuern.
  • Überlegen Sie, ob die Rückforderung zu viel gezahlter Quellensteuer wirtschaftlich sinnvoll ist.
  • Konsultieren Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater.

Fazit

Die Besteuerung von Auslandsdividenden ist komplex, doch mit dem richtigen Wissen können Anleger eine Doppelbesteuerung vermeiden und ihre Rendite optimieren. Es lohnt sich, sich mit den steuerlichen Besonderheiten der einzelnen Länder auseinanderzusetzen und die Möglichkeiten der Doppelbesteuerungsabkommen zu nutzen. Mit sorgfältiger Planung und gegebenenfalls professioneller Unterstützung steht internationalen Investitionen nichts im Wege.

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