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Aktienrückkaufprogramm der Deutschen Börse AG

Hintergrund und Durchführung

Die Deutsche Börse AG hat eine Bekanntmachung gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) veröffentlicht, die sich auf ihr Aktienrückkaufprogramm bezieht. Das Programm, das am 26. Februar 2025 startet, wurde auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Mai 2024 beschlossen. Ziel ist es, Aktien im Wert von bis zu 500 Millionen Euro zurückzukaufen, wobei die Anschaffung ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgt.

Regulatorische Rahmenbedingungen

Der Rückkauf erfolgt unter Einhaltung der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014. Ein beauftragtes Kreditinstitut führt die Käufe unabhängig durch. Der Preis je Aktie darf den Mittelwert der Schlussauktionspreise der letzten fünf Handelstage nicht um mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Zudem werden beim Rückkauf die Handelsbedingungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 eingehalten, insbesondere bezüglich des maximalen Handelsvolumens pro Tag.

Ziele und Transparenz

Das Programm zielt darauf ab, das Kapital der Deutschen Börse AG zu reduzieren. Alle Transaktionen im Rahmen des Rückkaufs werden spätestens sieben Handelstage nach ihrer Ausführung bekannt gegeben. Die Deutsche Börse AG informiert regelmäßig über den Fortschritt des Programms auf ihrer Website.

Wichtige Erkenntnisse: Das Aktienrückkaufprogramm ist ein strategischer Schritt zur Kapitalreduzierung und zur Stärkung des Aktienwertes durch Angebotsverknappung. Analysten sollten die Auswirkungen auf den Marktwert und die Liquidität der Aktie beobachten.

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