Erhöhung der Erbschaftsteuer-Kostenpauschale
Hintergrund und Entwicklung
Erstmals seit 29 Jahren wird die Kostenpauschale für Hinterbliebene im Rahmen der Erbschaftsteuer erhöht. Diese Anpassung tritt 2025 in Kraft und sieht eine Erhöhung um 45 Prozent vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Erben zusätzliche steuerliche Erleichterungen zu gewähren. Neben den persönlichen Freibeträgen, die für Ehepartner bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro und für Geschwister bei 20.000 Euro liegen, können Hinterbliebene nun auch ohne weiteren Nachweis von dieser erhöhten Pauschale profitieren.
Prognosen und Auswirkungen
Die Erhöhung der Kostenpauschale könnte für viele Erben eine spürbare steuerliche Entlastung bedeuten. Experten raten jedoch dazu, sich weiterhin umfassend über die steuerlichen Rahmenbedingungen zu informieren, um das volle Potenzial dieser neuen Regelung auszuschöpfen. Die Erhöhung soll nicht nur den finanziellen Druck auf die Hinterbliebenen mindern, sondern auch den bürokratischen Aufwand bei der Nachlassverwaltung reduzieren.
Wichtige Erkenntnisse: Die Erhöhung der Kostenpauschale ist ein bedeutender Schritt zur Entlastung der Erben. Allerdings sollten sich Erben über alle steuerlichen Möglichkeiten und Verpflichtungen informieren, um ihre Erbschaft optimal zu gestalten.