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Kapitalgewinne und ihre Besteuerung: Wann die Abgeltungssteuer greift und Besonderheiten bei Fonds

In Zeiten niedriger Sparzinsen suchen viele Anleger nach alternativen Möglichkeiten, ihr Vermögen zu vermehren. Kapitalanlagen wie Aktien, Anleihen und Fonds stehen dabei hoch im Kurs. Doch wer in solche Anlagen investiert, muss sich auch mit der Besteuerung der erzielten Gewinne auseinandersetzen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Kapitalgewinne, die Abgeltungssteuer und erläutert Besonderheiten bei Fonds.

Was sind Kapitalgewinne?

Kapitalgewinne entstehen, wenn Vermögenswerte wie Aktien, Anleihen oder Fondsanteile zu einem höheren Preis verkauft werden, als sie gekauft wurden. Sie sind Teil der Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen in Deutschland der Besteuerung. Neben Kursgewinnen zählen auch Dividenden und Zinsen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

Die Besteuerung von Kapitalgewinnen

Kapitalgewinne sind grundsätzlich steuerpflichtig. Wie hoch die Steuerlast ausfällt und welche Regelungen greifen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Seit 2009 gilt in Deutschland die sogenannte Abgeltungssteuer, die bestimmte Kapitalerträge pauschal besteuert.

Die Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie beträgt pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Durch die Abgeltungssteuer sollen Kapitalerträge einfach und einheitlich besteuert werden, ohne dass eine individuelle Steuererklärung notwendig ist.

Wann greift die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer wird auf folgende Kapitalerträge erhoben:

  • Zinsen aus Sparbüchern, Tages- und Festgeldkonten
  • Dividenden aus Aktien und Ausschüttungen von Fonds
  • Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie Aktien, Anleihen und Fondsanteilen

Allerdings gibt es einen Sparer-Pauschbetrag, der steuerfrei bleibt. Dieser beträgt für Ledige 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro pro Jahr. Nur die Kapitalerträge, die diesen Pauschbetrag übersteigen, unterliegen der Abgeltungssteuer.

Besonderheiten bei Fonds

Bei Investmentfonds gibt es spezielle Regelungen, die Anleger kennen sollten. Fonds können ihre Erträge unterschiedlich ausschütten und unterliegen teils anderen Besteuerungsgrundlagen.

Investmentfonds

Investmentfonds bündeln das Kapital vieler Anleger und investieren es in verschiedene Wertpapiere. Sie bieten Diversifikation und professionelles Management. Bei der Besteuerung von Fonds unterscheidet man zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds.

Steuerliche Behandlung von Fondserträgen

Seit der Investmentsteuerreform 2018 gelten neue Regeln für die Besteuerung von Fonds. Wesentliche Punkte sind:

  • Teilfreistellung: Ein Teil der Erträge bleibt steuerfrei, abhängig von der Art des Fonds.
  • Vorabpauschale: Für thesaurierende Fonds wird eine jährliche Pauschale als fiktiver Ertrag besteuert.
  • Bestandsschutz für Altfonds wurde aufgehoben.

Thesaurierende versus ausschüttende Fonds

Ausschüttende Fonds zahlen Erträge regelmäßig an die Anleger aus. Diese Ausschüttungen unterliegen der Abgeltungssteuer, sofern sie den Sparer-Pauschbetrag übersteigen.

Thesaurierende Fonds behalten die Erträge im Fondsvermögen und reinvestieren sie. Um Steuerstundungseffekte zu vermeiden, wurde die Vorabpauschale eingeführt. Sie stellt sicher, dass auch bei nicht ausgeschütteten Erträgen Steuern anfallen.

Fazit

Die Besteuerung von Kapitalgewinnen ist ein komplexes Thema, das jeden Anleger betrifft. Die Abgeltungssteuer vereinfacht zwar die Steuererhebung, doch gerade bei Fonds gibt es Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Es empfiehlt sich, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen oder fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und die eigenen Kapitalerträge optimal zu gestalten.

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