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Krypto-ETFs auf dem Vormarsch: Wann kommen die Indexfonds für Altcoins?

Hintergrund und Entwicklung

In den USA reichen immer mehr Vermögensverwalter Anträge für Spot-ETFs auf verschiedene Altcoins bei der Börsenaufsicht SEC ein. Diese Entwicklung folgt dem Erfolg der Bitcoin- und Ethereum-ETFs, die bereits auf dem Markt sind. Mit dem jüngsten Machtwechsel in der SEC nach Donald Trumps Wahlsieg steigen die Hoffnungen auf eine Genehmigung solcher Fonds, insbesondere für Kryptowährungen wie Solana und XRP.

Neue Anträge und Chancen für Altcoin-ETFs

Grayscale hat kürzlich einen Antrag für einen Solana-ETF eingereicht, der darauf abzielt, ‚SOL‘ zu halten, also digitale Vermögenswerte auf Basis des Solana-Netzwerks. Auch andere Firmen wie VanEck, 21 Shares und Bitwise haben Anträge für Spot-ETFs auf Altcoins gestellt. Die dezentrale Wettplattform Polymarket bewertet die Wahrscheinlichkeit der Zulassung eines Solana-ETFs in den USA im Jahr 2025 mit 84 Prozent. Die Chancen für einen Ripple-ETF werden auf 74 Prozent geschätzt, während Dogecoin und Litecoin jeweils eine 69-prozentige Wahrscheinlichkeit haben.

Bitcoin Bull: Eine alternative Investitionsmöglichkeit

Während die Anleger auf die Genehmigung von Altcoin-ETFs warten, bietet Bitcoin Bull eine spannende Alternative. Dieses Projekt kombiniert einen Memecoin mit Bitcoin und belohnt Anleger mit Airdrops echter Bitcoins, wenn bestimmte Kursmarken erreicht werden. Bei Kursen von 150.000, 200.000 und 250.000 US-Dollar werden Airdrops ausgelöst, während bei 125.000, 175.000 und 225.000 US-Dollar Token-Burns durchgeführt werden. Zudem bietet Bitcoin Bull durch Staking attraktive Belohnungen von derzeit 94 Prozent pro Jahr für die ersten zwei Jahre.

Wichtige Erkenntnisse: Die zukünftige Zulassung von Altcoin-ETFs könnte den Markt für Kryptowährungen erheblich verändern. Anleger sollten jedoch die Risiken beachten und eigene Recherchen durchführen, da Investitionen in Kryptowährungen spekulativ sind und das Kapital gefährden können. Es ist entscheidend, dass potenzielle Investoren die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anlegerschutzbestimmungen in ihrem Wohnsitzstaat berücksichtigen.

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