Marktanalyse: Aktuelle Trends
Hintergrund und Entwicklung
Die EU-Kommission hat einen weitreichenden Vorschlag zur Vereinfachung und Abschwächung der unternehmerischen Berichtspflichten in Europa vorgestellt. Diese Omnibus-Verordnung zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und die Kohärenz der Anforderungen aus der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), der Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) und der Taxonomie-Verordnung zu verbessern. Jedoch sieht der TÜV-Verband diesen Schritt als großen Rückschritt für Nachhaltigkeitsziele.
Prognosen und Auswirkungen
Die geplante Änderung würde die Anwendungsbereiche der CSRD und CSDDD drastisch einschränken. Künftig sollen Nachhaltigkeitsberichte nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern verpflichtend sein, statt wie bisher für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern. Ebenso sollen Sorgfaltspflichten nur noch für direkte Lieferanten gelten, was die umfassende Prüfung entlang der gesamten Wertschöpfungskette einschränkt. Der TÜV-Verband befürchtet, dass dies zu einem Wettbewerbsnachteil für Unternehmen führt, die bereits umfassendere Sorgfaltspflichten etabliert haben.
Wichtige Erkenntnisse: Nicht bedachte Faktoren könnten dazu führen, dass Unternehmen Risiken in vorgelagerte Stufen der Lieferkette auslagern und die eigentliche Zielsetzung der Richtlinie unterlaufen. Dies birgt die Gefahr, dass Menschenrechts- und Umweltverstöße in tieferen Ebenen der Lieferkette nicht mehr systematisch begegnet werden. Die EU-Kommission reagiert mit dem Omnibus-Paket auf Kritik der Wirtschaft bezüglich bürokratischer Belastungen, allerdings sieht der TÜV-Verband hier auch eine vertane Chance, da Berichtspflichten nicht nur als Last, sondern auch als Chance zur Identifikation von Risiken und Chancen im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit dienen können.