Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zur Gesetzesänderung
Hintergrund und Entwicklung
Die Regierung hat am 25. Februar 2025 einen Vernehmlassungsbericht zur Änderung des Treuhändergesetzes und des Gesetzes zur Aufsicht über Personen nach Art. 180a verabschiedet. Diese Änderungen sind eine Reaktion auf die Empfehlungen der MONEYVAL-Länderprüfung 2021, die auf unklare gesetzliche Bestimmungen hinwies. Insbesondere betrifft dies die „associates“ im Rahmen von Bewilligungsgesuchen. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, diese Empfehlungen sowohl im Treuhändergesetz (TrHG) als auch im Art. 180a-Gesetz umzusetzen.
Prognosen und Auswirkungen
Ein wesentlicher Teil der Vorlage ist die Anpassung der Regelungen für die praktische Betätigung und die Prüfungsgebiete im Treuhänderberuf. Die bisher erforderliche dreijährige praktische Betätigungszeit wird auf zwei Jahre reduziert, wobei das Jahr bei einem zugelassenen Treuhänder im Inland beibehalten wird. Zudem wird die Anerkennung praktischer Tätigkeiten auf Banken und Versicherungen ausgeweitet. Die Prüfungsgebiete sollen modernisiert werden, um aktuelle Anforderungen der Treuhänderpraxis besser abzudecken.
Wichtige Erkenntnisse: Die Anpassungen zielen darauf ab, den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden und legistische Versäumnisse im Bereich der Strafbarkeit juristischer Personen zu bereinigen. Die Vernehmlassungsfrist endet am 11. Juni 2025. Weitere Informationen sind bei der Regierungskanzlei oder online unter www.rk.llv.li erhältlich.